Betriebsvereinbarungen

Die Betriebsvereinbarung als Regelinstrument für den Mitarbeitereinsatz

Betriebsvereinbarungen sind das Regelinstrument der Betriebsräte. Sie stellen ein Bindeglied zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer dar und geben dem Betriebsrat die Möglichkeit, wichtige Aspekte des Mitarbeitereinsatzes zu vereinbaren. Es sind zwei Formen von Betriebsvereinbarungen zu unterscheiden. Erstens gibt es Betriebsvereinbarungen in mitbestimmungspflichtigen Angelegenheiten, bei denen der Spruch einer Einigungsstelle die Einigung zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber ersetzen kann. Zweitens gibt es freiwillige Betriebsvereinbarungen in Angelegenheiten, die nicht der Mitbestimmung von Betriebsräten unterliegen. Letztere kommen nur in beidseitigem Einvernehmen zustande und sind gegenüber dem anderen Betriebspartner nicht erzwingbar.
 

Die Problematik konträrer Positionen

Die Ausgestaltung einer Betriebsvereinbarung unterliegt dem Interessensaustausch von Arbeitgeber und Betriebsrat und kann mit Komplikationen behaftet sein. Die Forderungen von Arbeitgeber und Betriebsrat stehen zu Beginn oft in Widerspruch, wenn etwa der Arbeitgeber einen flexiblen Personaleinsatz wünscht, um Bedarfsschwankungen auszugleichen, und der Betriebsrat sich um eine ausgeglichene Wochenarbeitszeit mit geringerer Belastung der Mitarbeiter und größerer Planbarkeit bemüht. In dieser Situation kann es schwerfallen, die gegensätzlichen Interessen in Einklang zu bringen. Eine Vermittlungsinstanz oder ein Mediator kann bei konträren Positionen deutlich besser vermitteln und Streitfälle schneller klären.

Vorformulierte Betriebsvereinbarungen gibt es nicht

Oft besteht der Wunsch, sich vorformulierter Betriebsvereinbarungen zu bedienen. Doch jedes Unternehmen ist aufgrund von Kultur, Mitarbeiterstruktur, Geschäftsmodell oder geografischen Gegebenheiten individuell verschieden. Eine gute Betriebsvereinbarung muss daher unter Berücksichtigung spezifischer Bedarfe maßgeschneidert werden, um die Forderung nach einem geregelten Geschäftsablauf mit den Forderungen des Betriebsrats in Einklang zu bringen. Das A und O auf dem Weg zu einer guten Betriebsvereinbarung ist Kommunikation, damit jede Seite die Forderungen der jeweils anderen versteht und tragfähige Kompromisse gefunden werden.

Ganzheitliche Beratung: Betriebsvereinbarungen fair und effektiv gestalten

Mit über 30 Jahren Erfahrung und dem Know-how aus rund 10.000 Projekten im Bereich Workforce Management haben wir bei ATOSS Consulting eine ganzheitliche Sicht auf Arbeits- und Personalprozesse gewonnen. Diese stellen wir Ihnen auch gerne als Mediator zur Verfügung, der alle Sichtweisen berücksichtigt und einen fairen Ausgleich schafft. So helfen Ihnen unsere Berater bei der Ausgestaltung einer optimalen Betriebsvereinbarung.

 

Michael Knoblauch

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Michael Knoblauch
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