Pflegepersonaluntergrenzen: Die Wichtigsten Fragen

Seit dem 1. Januar 2019 gilt die Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit zur Festlegung von Pflegepersonaluntergrenzen in Krankenhäusern (PpUGV). Kritiker befürchten, dass diese Verordnung den akuten personalwirtschaftlichen Handlungsdruck im Gesundheitswesen noch weiter verschärften könnte. Bezogen auf das Patientenwohl, erhoffen sich die Befürworter von Untergrenzen hingegen positive Effekte. Die Verantwortlichen in den Kliniken stehen derzeit noch vor vielen offenen Fragen. Dr. Christian Dohmen, Teamleiter Public Sector & Healthcare, gibt im Interview Antworten auf einige dieser Fragen und erläutert mögliche Konsequenzen, die sich daraus ergeben können.


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Herr Dr. Dohmen, was bedeutet die neue Verordnung für die Kliniken?

Dr. Christian Dohmen: In der ersten Phase, die genau ein Jahr bis 1. Januar 2020 dauern wird, sind erst einmal vier besonders pflegesensitive Bereiche von der Neuregelung betroffen: die Intensivmedizin, die Geriatrie, die Kardiologie und die Unfallchirurgie. Für diese wurde in der PpUGV das Verhältnis zwischen der Patientenzahl und der Anzahl der eingesetzten Pflegekräfte - Pflegefach- und Pflegehilfskräfte - genau festgelegt. Das definierte Verhältnis richtet sich auch nach den verschiedenen Schichten, wie bspw. Tag- und Nachtschicht. Zusätzlich gibt es noch einen Grenzwert. Dieser legt das Verhältnis von Pflegefach- zu Pflegehilfskräften pro Schicht fest. Pflegepersonaluntergrenze und Grenzwert haben beide dasselbe Ziel: Die Krankenhäuser sollen sicherstellen, dass ausreichend qualifiziertes Personal für Patienten zur Verfügung steht. In der Praxis liegt das Problem häufig darin, Pflegepersonaluntergrenze und Grenzwert einzuhalten, da dies einen enormen Aufwand für die Planer darstellt.

WIE KÖNNEN SIE DEN GESUNDHEITSUNTERNEHMEN JETZT HELFEN?

Dr. Dohmen: Eine systemgestützte Dienstplanung mit integriertem Arbeitszeitmanagement wie die ATOSS Medical Solution unterstützt Krankenhäuser, die neuen Anforderungen des Gesetzgebers zu erfüllen. Sie haben in Echtzeit den genauen Überblick über die tagesgenaue Besetzung der verschiedenen Schichten in den Abteilungen und Stationen sowie über die tatsächlich geleisteten Arbeitszeiten. Die Nachweisverordnung schreibt vor, dass Krankenhäuser die Durchschnittswerte der Personalbesetzung pro Monat differenziert nach Stationen und Schichten ermitteln. Gegenüber unabhängigen Wirtschafts- oder Buchprüfern besteht also eine Dokumentationspflicht. Damit verstärkt sich der Druck auf die Pflegepersonalbudgets und somit auch auf das Krankenhausmanagement insgesamt.

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Dr. Christian Dohmen, Teamleiter Public Sector & Healthcare, ATOSS Software AG

Sie sprachen von Phase 1 der Verordnung. Was passiert denn ab dem 1. Januar 2020?

Dr. Dohmen: Dann tritt der so genannte Ganzhausansatz in Kraft. Damit gelten die bereits beschriebenen Vorgaben für alle Gesundheitsunternehmen mit Pflegepersonal und alle Bereiche innerhalb dieses Unternehmens. Dazu wird das Verhältnis von eingesetztem Pflegepersonal zum individuellem Pflegeaufwand ermittelt. Dieser sogenannte Pflegepersonalquotient ist ein Indikator dafür, ob eine Klinik, gemessen am Pflegeaufwand, zu viel oder zu wenig Personal einsetzt. Unterschreitet eine Klinik einen gesetzlich erst noch genau festzulegenden Wert, drohen Sanktionen. Konkret heißt das, dass der interdisziplinäre Blick von Pflegedienstleitungen und Personalverantwortlichen auf das Gesamtunternehmen mit all seinen medizinischen Bereichen und der patientenorientierten Pflege gefragt ist. Das Management benötigt hierzu ein viel detaillierteres Reporting der Personalkennzahlen als heute üblich. Im besten Fall wird eine Schnittstelle zum Krankenhausinformationssystem geschaffen, um den tatsächlichen Personalbedarf pro Patient von seiner Behandlungstiefe her ableiten und entsprechend planen zu können.

Sie haben Einblick in viele Kliniken. Wie ist denn der Status Quo? 

Dr. Dohmen: Viele Krankenhäuser haben vorausgedacht und die wichtigsten Schritte in Richtung digitale Dienstplanung und Arbeitszeitmanagement bereits unternommen. Das Klinikum Ingolstadt erkannte bereits vor über 15 Jahren, dass flexiblere Arbeitszeiten bzw. Schichten zu einer enormen Steigerung der Wirtschaftlichkeit und Versorgungsqualität beitragen. In Ingolstadt konnten schon damals mithilfe unserer ATOSS Medical Solution 120 neue Pflegekräfte eingestellt werden, ohne dadurch Mehrkosten zu verursachen. Das führte zu einer deutlich entspannteren Arbeitssituation und zu geringeren Fluktuationsraten in der Belegschaft. Dafür erhielt das Klinikum damals sogar eine besondere Auszeichnung des Bundes der Steuerzahler. Ich könnte Ihnen viele weitere Leuchtturmprojekte nennen, wie zum Beispiel das Klinikum Leverkusen oder das Klinikum Saarbrücken, die beide seit vielen Jahren erfolgreich mit unserer Software arbeiten und auch die neuen Herausforderungen tatkräftig mit uns gemeinsam angehen.

Wie genau hilft die ATOSS Medical Solution die vorgegebenen Personaluntergrenzen einzuhalten?

Dr. Dohmen: Ein aktuelles Beispiel, das den Nutzen unserer Software verdeutlicht, ist das Klinikum Saarbrücken. Dort setzen wir gerade ein Projekt um, mit dem das Einhalten der Nachweisverordnung bei tagesgenauer Steuerung gesichert ist. Bereits ab dem 1. April 2019 drohen den Kliniken Abschläge bei der Vergütung, wenn sie die geforderten Nachweise nicht rechtzeitig und vollständig erbringen können. Um diese Reports pro Quartal und Abteilung leichter erstellen zu können, ist die zentrale Dokumentation von Soll- und Ist-Arbeitszeiten in einer Software eine immense Hilfe. Die geforderten Nachweise entstehen dann sozusagen auf Knopfdruck und im gesetzlich vorgeschriebenen Zeitraum von zwei Wochen nach Quartalsende. Hinzu kommen Vorteile bei der täglichen Steuerung, die sich durch den Einsatz der ATOSS Medical Solution erzielen lassen. Die Planungsverantwortlichen beim Klinikum Saarbrücken können den Pflegepersonaleinsatz seit dem 1. Januar 2019 täglich ganz genauso steuern, wie es der Gesetzgeber mit der Verordnung bei den Krankenhäusern erreichen wollte.

Pflegepersonaluntergrenze (PpUGV) - Arzt in OP-Saal

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Und wie sieht es mit der darauffolgenden Phase ab dem 1. Januar 2020 aus?

Dr. Dohmen: Auch in der zweiten Umsetzungsphase haben Kliniken mit einer integrierten Workforce Management Software große Vorteile. Per automatischem Dienstplan können sie genaue Regelungen auf Basis der ermittelten Personalbedarfe definieren und damit die Arbeitsplätze bzw. Schichten in der Pflege qualifikationsgerecht besetzen – und das alles natürlich ohne den vorgegebenen Grenzwert zu unterschreiten. Langfristig ist eine solche automatische Dienstplanung mit Personalbedarfsermittlung und Qualifikationsmanagement ein sehr wichtiges Instrument, um die bedarfsgerechte Versorgung und Betreuung der Patienten fachlich wie wirtschaftlich bestmöglich zu unterstützen.

 

Danke für das Gespräch Herr Dr. Dohmen.

Case Study Klinikum Leverkusen

Healthcare in der Cloud

Workforce Management leistet im Klinikum Leverkusen einen wertvollen Beitrag.

ATOSS Case Study Klinikum Leverkusen
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Über den Autor

Sabine Eriyo

Sprachenliebhaber, Kommunikationsass und Menschenfreund: Sabine ist leidenschaftliche Texterin und Kommunikatorin, sowohl privat als auch für Themen, die die Arbeitswelt bewegen. Als überzeugte Geisteswissenschaftlerin auch gerne schöngeistig und philosophisch unterwegs.

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