So Meistern Sie die PFLEGEPERSONALUNTERGRENZEN-VERORDNUNG

Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und Soziale Dienste suchen händeringend nach qualifizierten Fachkräften. Ein Problem: Die Arbeitszeiten im Pflegebereich empfinden viele als familienunfreundlich, sozial unverträglich und damit höchst unattraktiv. Das Bundesministerium für Gesundheit hat mit dem Gesetz zur Stärkung des Pflegepersonals (PpSG) reagiert. Durch eine bessere Personalausstattung sollen attraktivere Arbeitsbedingungen geschaffen werden. Zukünftig wird jede zusätzliche und jede aufgestockte Pflegestelle am Bett vollständig von den Kostenträgern refinanziert. Seit dem 1. Januar 2019 gilt außerdem die Verordnung zur Festlegung von Pflegepersonaluntergrenzen in Krankenhäusern (PpUGV).


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Damit verschärft sich der akute personalwirtschaftliche Handlungsdruck noch einmal. Möchten Gesundheitsorganisationen zusätzliche Mitarbeiter für die Pflege gewinnen, benötigen sie dringend neue flexible Arbeitszeitkonzepte und eine faire, verlässliche Dienstplanung. Das Klinikum Saarbrücken ist in dieser Hinsicht ein Vorreiter. Seit Jahren setzt der Maximalversorger auf eine integrierte Software für Arbeitszeitmanagement und Dienstplanung.

Thomas Hesse, Personaldirektor und Prokurist im Klinikum Saarbrücken, erklärt, wie das Krankenhaus der Maximalversorgung dem Pflegepersonalstärkungsgesetz gerecht wird. 

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Thomas Hesse, Personaldirektor und Prokurist, Klinikum Saarbrücken

HERR HESSE, DAS KLINIKUM SAARBRÜCKEN GILT BEI DER ARBEITSZEITFLEXIBILISIERUNG ALS PIONIER IM GESUNDHEITSWESEN. WARUM?

Thomas Hesse: Bereits seit 2011 bieten wir unseren Mitarbeitern sogenannte Wahlarbeitszeiten. In der Praxis bedeutet das, dass Vollzeitkräfte ihre Wochenstunden je nach Lebenssituation kurzfristig erhöhen oder reduzieren können. Dieses Konzept und auch die neuen gesetzlichen Anforderungen an den Pflegepersonaleinsatz lassen sich mit unserer Software ganz einfach umsetzen.

Was bedeutet die neue Gesetzgebung konkret für Kliniken?

Hesse: In der ersten Phase, die genau ein Jahr bis 1. Januar 2020 dauern wird, sind erst einmal vier besonders pflegesensitive Bereiche von der Neuregelung betroffen: die Intensivmedizin, die Geriatrie, die Kardiologie und die Unfallchirurgie. Für diese wurde in der PpUGV das Verhältnis zwischen der Patientenzahl und der Anzahl der eingesetzten Pflegekräfte, Pflegefach- und Pflegehilfskräfte genau festgelegt. Das definierte Verhältnis richtet sich auch nach den verschiedenen Schichten. Zusätzlich gibt es einen Grenzwert. Dieser legt das Verhältnis von Pflegefach- zu Pflegehilfskräften pro Schicht fest. Pflegepersonaluntergrenze und Grenzwert haben beide das selbe Ziel: Sie sollen sicherstellen, dass ausreichend qualifiziertes Personal für Patienten zur Verfügung steht. Ab 2020 tritt der so genannte Ganzhausansatz in Kraft. Dann gelten die bereits beschriebenen Vorgaben für alle Gesundheitsunternehmen mit Pflegepersonal und alle Bereiche innerhalb dieses Unternehmens.

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Wie können Sie die Nachweisverordnung effizient umsetzen?

Hesse: Die Nachweisverordnung schreibt vor, dass Krankenhäuser die Durchschnittswerte der Personalbesetzung pro Monat differenziert nach Stationen und Schichten ermitteln. Wir setzen seit vielen Jahren auf eine systemgestützte Dienstplanung mit integriertem Arbeitszeitmanagement. Die Soll- und Ist-Arbeitszeiten des gesamten Klinikpersonals sind in der ATOSS Medical Solution zentral gespeichert. Damit haben wir in Echtzeit den genauen Überblick über die tagesgenaue Besetzung der verschiedenen Schichten in den Abteilungen und Stationen sowie über die tatsächlich geleisteten Arbeitszeiten. Um diese Reports leichter erstellen zu können, ist die zentrale Dokumentation von Soll- und Ist-Arbeitszeiten in unserer Software eine immense Hilfe. Die geforderten Nachweise entstehen dann sozusagen auf Knopfdruck und im gesetzlich vorgeschriebenen Zeitraum von zwei Wochen nach Quartalsende.

Wir haben in Echtzeit den genauen Überblick über die tagesgenaue Besetzung der verschiedenen Schichten.

Wie stellen Sie sicher, dass Sie die vorgegebenen Personaluntergrenzen einhalten?

Hesse: Wir wissen bereits, dass wir mit unserer aktuellen Personalstärke die Untergrenzen in der Regel einhalten werden. Für die tagesaktuelle Planung in der ATOSS Medical Solution dienen uns die Mitternachtsstatistiken aus dem SAP-basierten Krankenhausinformationssystem. Unsere Planungsverantwortlichen können den Pflegepersonaleinsatz seit dem 1. Januar täglich ganz genau beobachten. Bei kurzfristigen Engpässen können wir mit unserem stationsübergreifenden Springerpool ausgleichen. Dieser wurde als zusätzliches Flexibilisierungsinstrument mit mehr als 30 qualifizierten Mitarbeitern eingeführt, die für ausgewählte Schichten oder definierte Tage zur Verfügung stehen. So erreichen wir einen hohen Grad an Versorgungssicherheit für die Patienten.

 

Herr Hesse, vielen Dank für das Gespräch.

Pflegepersonaluntergrenze (PpUGV) - Arzt in OP-Saal

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Über den Autor

Sabine Eriyo

Sprachenliebhaber, Kommunikationsass und Menschenfreund: Sabine ist leidenschaftliche Texterin und Kommunikatorin, sowohl privat als auch für Themen, die die Arbeitswelt bewegen. Als überzeugte Geisteswissenschaftlerin auch gerne schöngeistig und philosophisch unterwegs.

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