Krankenhäuser müssen ihre Dienstplanung modernisieren
Was meinen Sie, wie viele Patienten eine Pflegevollzeitkraft in deutschen Krankenhäusern im Durchschnitt pro Jahr behandeln muss? Hierzu eine Zahl aus dem Jahr 1991. Damals waren es noch 32 Fälle. Nun, seit 1991 ist die Zahl der Pfleger und Pflegerinnen in Deutschlands Kliniken allerdings zurückgegangen, während gleichzeitig die Zahl der zu behandelnden Patienten gestiegen ist. Heute muss eine Pflegekraft durchschnittlich 60 Fälle pro Jahr betreuen. Unter diesem Missverhältnis leiden am Ende nicht nur die Fachkräfte, die überlastet und unzufrieden sind, sondern vor allem auch die Patienten. Das belegen Medienberichte leider nahezu täglich.
PFLEGEPERSONALuntergrenzenverordnung SOLL VERSORGUNGSQUALITÄT VERBESSERN
Ab Januar 2019 soll im Rahmen des Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes (PpSG) eine Pflegepersonaluntergrenze eingeführt werden. Das Ziel: die Versorgungsqualität zu verbessern und die Pflegekräfte zu entlasten. Der Gesetzgeber reagiert damit auf mangelhafte Informationen zum Personalbedarf in Pflegeeinrichtungen. Angesichts der aktuellen technologischen Möglichkeiten ist diese Datenlage frappierend. Denn heute lassen sich Bedarfstreiber und Erfahrungswerte aufzeichnen und in die Bedarfsanalyse und Planung im Pflegebetrieb integrieren. Das Gesetz stellt Pflegeeinrichtungen vor neue Herausforderungen: Sie müssen einerseits sicherstellen, dass sie die neue Untergrenze nicht unterschreiten, andererseits die Wirtschaftlichkeit des Pflegebetriebs im Fokus behalten. Eine Lösung hierfür ist eine bedarfsoptimierte, IT-gestützte Personaleinsatzplanung.
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International funktioniert es häufig schon besser
In den USA, im Bundesstaat Kalifornien, wurde bereits im Jahr 1975 eine sogenannte Nurse-to-Patient-Ratio für Intensivstationen eingeführt, die eine Mindestbesetzung im Verhältnis von 1:2 vorgibt und die mit einer genauen Berechnung der Bedarfe ermittelt wird. Andere US-Staaten oder Länder wie Australien, Japan, Südkorea oder Taiwan agieren nach einem ähnlichen Prinzip, um die Versorgungsqualität zu steigern. Der australische Bundesstaat Victoria kategorisiert beispielsweise Krankenhäuser nach Versorgungsstufe von Level eins bis Level vier. In einem Level eins Krankenhaus (höchste Versorgungsstufe) muss das Verhältnis in der Frühschicht 1:4 betragen – auf eine Pflegekraft kommen vier Betten. Die gleiche Verhältnismäßigkeit ergibt sich für die Spätschicht, während in der Nachtschicht eine Auslastung von 1:8 vorgegeben ist.
Bereits im Jahr 1975 wurde in den USA bedarfsorientiert geplant.
PATIENTENVERSORGUNG AUF DIE SMARTE ART
Wie eine Planung anhand des konkreten Personalbedarfs funktioniert, zeigt ein bemerkenswerter digitaler Vorreiter. Das Klinikum Leverkusen setzt auf hochwertige Gesundheitsdienstleistungen, unternehmensweite Prozessoptimierung und einen verantwortungsvollen Einsatz aller Ressourcen. Workforce Management leistet dabei einen wertvollen Beitrag. Das Krankenhaus der regionalen Spitzenversorgung mit einer Kapazität von 740 Betten stellt durch eine bedarfsorientierte, bereichsübergreifende Disposition seiner rund 2.200 Mitarbeiter eine kontinuierlich hohe Versorgungsqualität sicher.
Und nicht nur das – die integrierte Software koppelt Arbeitszeitmanagement und Personaleinsatzplanung mit Employer & Manager Self Services. Mitarbeiter werden aktiv in die Arbeitszeitgestaltung und administrative Prozesse eingebunden, was gleichzeitig die Dienstplaner entlastet. Ganz automatisch berücksichtigt das System gesetzliche und tarifliche Anforderungen und disponiert Personal unter Berücksichtigung eines umfangreichen Anforderungskatalogs. Mittlerweile wird die ATOSS Medical Solution übrigens nicht mehr On Premises, sondern in der Cloud betrieben.
UNTERSTÜTZUNG BEI DER PERSONALPLANUNG ERFORDERLICH
Während die Digitalisierung in Deutschland im Handel, der Produktion und der Logistik schon weit fortgeschritten ist, stecken im Gesundheitswesen noch schlummernde Potenziale. Doch die Planungskomplexität wird mit der Einführung der Personaluntergrenzen ab 2019 weiter zunehmen. Eine hochwertige Planung wird ohne eine leistungsfähige, speziell auf die Bedürfnisse im Gesundheitswesen zugeschnittene Softwarelösung kaum noch durchführbar sein. Die staatlich vorgegebenen Pflegepersonaluntergrenzen sind also ein wichtiger Impuls für Kliniken, genau jetzt ihr Personalmanagement bedarfs- und kostenorientiert zu modernisieren. Nur so können Patienten auch künftig optimal versorgt und den Pflegekräften gleichzeitig angemessene Arbeitsbedingungen geboten werden.
- Unser Tipp: Zum Pflegepersonal-Stärkungsgesetz gehört ein Förderungsprogramm von Digitalisierungsprojekten mit einem Investitionsvolumen von bis zu 12.000 Euro pro Gesundheitseinrichtung.
Planungs- und Administrationsprozesse müssen jetzt fit für die Zukunft gemacht werden – zum Wohle von Patienten, Mitarbeitern und Unternehmen. Sie wollen wissen, wie das geht? Dann schauen Sie doch mal in unserem Webinar vorbei.